Elternbeirat

Der Elternbeirat setzt sich aus zwei gewählten Vertretern aus jeder Gruppe zusammen, die bei der jährlichen Elternvollversammlung von der Elternschaft gewählt werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und dem Träger zu fördern. Weitere Pflichten und Rechte sind gesetzlich geregelt.

Der Elternbeirat trifft sich mindestens dreimal jährlich.